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Nischenspezifischen Facebook-Gruppen beitreten, um Unternehmensseiten zu bewerben.

Nischenspezifischen Facebook-Gruppen beitreten, um Unternehmensseiten zu bewerben.

Ich werde nischenspezifischen Facebook-Gruppen beitreten, um Ihre Unternehmensseiten zu bewerben.

 

Haben Sie Probleme, die Sichtbarkeit Ihrer Unternehmensseite auf Facebook zu erhöhen? Suchen Sie nicht weiter!

Ich helfe Ihnen, relevante Facebook-Gruppen zu finden und ihnen beizutreten, in denen Sie Ihre Unternehmensbeiträge teilen können, um ein breiteres Publikum zu erreichen.

 

Angebotene Leistungen:

Recherche und Identifikation:

Ich werde nischenspezifische oder geografisch relevante lokale Facebook-Gruppen recherchieren und identifizieren, die mit Ihrer Geschäftsbranche, Keywords, Region oder Zielgruppe in Zusammenhang stehen.

 

Gruppenbeitritt:

Ich werde diesen Gruppen im Namen Ihrer Unternehmensseite beitreten und die Einhaltung der Gruppenregeln und -richtlinien sicherstellen.

 

Beitrag teilen (optional, muss zusätzlich bestellt werden):

Ich werde Ihre Geschäftsbeiträge zum optimalen Zeitpunkt in diesen Gruppen teilen, um die Sichtbarkeit und das Engagement zu maximieren.

 

Vorteile:

• Erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Unternehmensseite und erreichen Sie ein zielgerichtetes Publikum.
• Steigern Sie den Traffic und die Zahl potenzieller Kunden für Ihr Unternehmen.
• Sparen Sie Zeit und Aufwand, indem Sie die Gruppenrecherche, den Beitritt (und das Posten) an mich auslagern.

 

Warum Sie mich wählen sollten:

• Langjährige Erfahrung im Social Media Marketing und Facebook-Gruppenmanagement.
• Ich passe meine Dienste an Ihre spezifischen Geschäftsanforderungen und -ziele an.
• Mein Ziel ist es, qualitativ hochwertige Ergebnisse zu liefern und die Kundenzufriedenheit sicherzustellen.




Preis: 10,00 € ohne MwSt
+19,00 % MwSt: 1,90 €
Gesamt: 11,90 € inkl. MwSt


Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Für Kunden außerhalb von Deutschland gilt die USt des Leistungsempfängers. Der Rechnungsausweis erfolgt ohne Umsatzsteuer, da vorliegend der Wechsel der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) greift. Die Umsatzsteuer ist vom Leistungsempfänger anzumelden und abzuführen.

Artikel-Nummer: 4131




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